Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verkäufe und Lieferungen von JELD-WEN Schweiz AG, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers ausdrücklich vor.
2. Abschluss, Inhalt und Form des Kaufvertrags
Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend. Mit der Bestellung gibt der Käufer eine verbindliche Offerte zum Vertragsschluss ab. Die Verkäuferin stellt eine Bestellbestätigung aus, welche den von ihr akzeptierten Vertragsinhalt darstellt. Die Bestellbestätigung wird vom Käufer als richtig anerkannt und enthält den für die Parteien bindenden Vertragsinhalt, sofern der Käufer dieser nicht innert drei Tagen nach Erhalt schriftlich widerspricht. Zieht der Käufer seine Bestellung nach Vertragsabschluss zurück, behalten wir uns vor, die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten weiter zu belasten. Ab Bereitstellung der Ware zum Versand (vor Verpackung) und bei Spezialanfertigungen kann der Käufer die Bestellung nicht zurückziehen. Bestellungen und Bestätigungen von Bestellungen können schriftlich, per Telefax oder per E-Mail eingereicht werden.
3. Deklaration der Holzprodukte
Für die Produkte wird Holz aus nachhaltiger Waldnutzung verwendet. Wir deklarieren unsere Holzprodukte nach Holzart und -herkunft. Die Deklaration erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und basiert auf Informationen unserer Lieferanten.
4. Preise und Preisänderungen
Sofern nichts anderes vermerkt ist, gelten die angegebenen Preise exkl. MWST, exkl. Verpackung sowie exkl. Versandkosten (und unverzollt Transport ins Ausland). Als Preisbasis gilt das Datum der von der Verkäuferin ausgestellten Bestellbestätigung. Für die Fakturierung sind die beim Abgang ab Werk festgestellten Masse und Spezifikationen massgebend. Nach Vertragsabschluss erfolgte behördliche Anordnungen oder andere nach Vertragsabschluss eingetretene Umstände, welche sich auf die Kalkulation des Kaufpreises auswirken, wie Erhöhungen von Zollgebühren oder Versicherungsprämien, Erhöhungen der Hafenabgaben, Transportkostenzuschläge, allfällige Liegekosten, Niederwasserzuschläge oder Mehrkosten infolge verhinderter Wasserspedition, neu entstehende Kontingentierungsgebühren, Änderungen der Wechselkurse, Preiserhöhungen der Lieferanten usw. können zu einer angemessenen Anpassung des Kaufpreises durch die Verkäuferin führen, ohne dass der Käufer das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Erfüllungsort und Transport
Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferin. Sämtliche Aufwendungen und Auslagen im Zusammenhang mit dem Transport des Kaufgegenstandes an einen anderen als den Erfüllungsort sind vom Käufer zu tragen (nach Wertanteil). Dies beinhaltet insbesondere Verpackung, Versand und alle anfallenden Zoll- und anderweitigen Gebühren. Alle Lieferungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart wird.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Käufer über.
7. Lieferfristen und Liefermengen
Die in der Bestellbestätigung genannten Lieferfristen bezeichnen den ungefähren Lieferzeitraum und beginnen erst nach Einholung allfälliger behördlicher Formalitäten wie Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen, nach Eingang der vorgängig zu erbringenden Zahlungen und Sicherheiten sowie nach Bereinigung wesentlicher technischer Zusatzanforderungen.
8. Rücktrittsrecht
Soweit durch Umstände, welche die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, die Lieferung des Kaufgegenstandes unmöglich geworden ist, wird sie von der Leistungspflicht befreit. Gerät die Verkäuferin infolge höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse, wie Streik, Aussperrung, behinderte Schifffahrt, Blockade, Beschlagnahmung, Feuersbrunst, Erdbeben, Rohmaterialmangel, Maschinenhavarien, Ein- und Ausfuhrverbote, Kontingentierungsmassnahmen, oder aus anderen ohne ihr Verschulden eingetretenen Gründen mit der Lieferung in Verzug, steht ihr das Recht zu, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer deswegen Schadenersatzansprüche geltend machen kann.
9. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Die Zahlung hat spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware rein netto zu erfolgen, ohne Abzug von Skonto, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen von mind. 2 % über dem Kontokorrentzinssatz der Zürcher Kantonalbank, mindestens aber 5 %, sowie weiteren Schaden zu belasten. Im Weiteren bleibt der Verkäuferin bei Verzug des Käufers, ausdrücklich vorbehalten, (1) sämtliche ihr gegen diesen Käufer zustehenden Forderungen als sofort fällig zu erklären, (2) allfällig gewährte Rabatte auf den noch offenen Rechnungen als hinfällig zu bezeichnen, und (3) allfällige noch nicht ausgelieferte Warenbestellungen zu stornieren, ohne dass der Käufer deswegen eine Vergütung oder Schadenersatz geltend machen kann. Ist Zwischenlagerung der Ware erforderlich, so gehen die diesbezüglichen Kosten auf Rechnung des Käufers.
10. Annahmeverzug
Die Nichtannahme der Ware entbindet den Käufer nicht von der Zahlung des Kaufpreises. Die Zahlungsfrist läuft diesfalls ab dem Datum des vergeblichen Ablieferungsversuchs. Allfällige aus der verspäteten Abnahme entstehende Lagerkosten, Zinsverluste usw. gehen zulasten des Käufers. Im Übrigen gelten für den Annahmeverzug die Art. 91 ff. OR.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Verkäuferin, bis der Käufer sämtliche vertraglichen Verpflichtungen ihr gegenüber erfüllt hat. Die Verkäuferin wird berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz bzw. Sitz des Käufers eintragen zu lassen. Der Kaufgegenstand ist deshalb bis zur vollständigen Bezahlung von der übrigen Ware des Käufers getrennt zu lagern und auf eigene Rechnung gegen Feuer, Diebstahl und andere Einflüsse ausreichend zu versichern. Wenn die Verkäuferin auf die Eintragung des Eigentumsvorbehalts verzichtet, ist sie dennoch berechtigt, bei Verzug des Käufers vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzufordern.
12. Mängelrügen und Gewährleistung
Die Ware ist sofort bei Erhalt genau auf Vollständigkeit und Qualität zu prüfen. Offensichtliche Transportschäden müssen bei Erhalt vom Kunden vermerkt und vom zustellenden Spediteur auf dem LS unterschrieben sein. Reklamationen sind innert 5 Tagen nach Erhalt der Ware und auf jeden Fall vor deren Verarbeitung schriftlich der Verkäuferin als Mängelrüge zu melden. Mängel berechtigen in keinem Fall zur Verweigerung der Übernahme der Ware bzw. der vereinbarten Zahlung. Zudem ist der Käufer bis zur Regelung der Reklamation für eine fachmännische Lagerung der Ware verantwortlich. Bei festgestellten Differenzen zwischen der gelieferten Ware und der ausgestellten Faktura sind Reklamationen spätestens 8 Tage nach Erhalt der betreffenden Rechnung schriftlich zu erheben, ansonsten gilt die Faktura als anerkannt. Gewährleistungsansprüche können im Maximum bis zur Höhe des Wertes der beanstandeten Ware gemacht werden. Bei Verkäufen aus Direktimporten gilt auch für den Käufer (ohne spezielle Vereinbarung) die Originalsortierung des Produktionslandes als verbindlich. Angaben über Trockenheit, Lieferfrist, Gewichte, Frachten usw. erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch unverbindlich. Zugestellte Muster bleiben stets Typenmuster.
13. Retoursendungen
Retoursendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Verkäufer und als Frankorückgabe (Versand zulasten Käufer) in fabrikneuem Zustand und – sofern es sich um verpackte Ware gehandelt hat – in der ungeöffneten Originalverpackung entgegengenommen. Spezialanfertigungen können nicht zurückgenommen werden. Ungerechtfertigte Retoursendungen entbinden den Käufer nicht von der Bezahlung des vereinbarten Preises. Wir behalten uns vor, für Retoursendungen dem Besteller einen Unkostenbeitrag in Rechnung zu stellen.
14. Ergänzende Bedingungen
Ergänzend gelten die Lieferbedingungen, die Verarbeitungshinweise und Garantievorbehalte in unserer jeweils gültigen Preisliste.
15. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Alle unsere Geschäftsbeziehungen unterliegen schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes. Gerichtsstand ist der Sitz der Verkäuferin.
Bremgarten, den 28. November 2019