BAUPRODUKTEGESETZ NEU!

Durch die neue Regelung zur Kennzeichnung und Zertifizierung von Brandschutz-Aussentüren entsteht für Sie ein Mehraufwand. Deshalb möchten wir Sie bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen, um Ihren Aufwand gering zu halten.

  • Wann erfolgt die Änderung? Das neue Bauproduktegesetz gilt ab 1.11.2019

  • Wer muss es anwenden? Hersteller, Verarbeiter und Inverkehrbringer von Aussentüren mit Brandschutz

  • Was ändert sich? Der Zertifizierungs- und Dokumentations- aufwand bei Aussentüren mit Brandschutz

MACHEN SIE SICH FIT FÜR DAS NEUE BAUPRODUKTEGESETZ

HIER REGISTRIEREN!

ZERTIFIZIERUNG UND KENNZEICHNUNG LEICHT GEMACHT

Mehr ERFAHREN

EINFACHE SCHRITTE ZUR BRANDSCHUTZ­ PARTNERSCHAFT

Mehr ERFAHREN

HIER FINDEN SIE ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN!

Mehr ERFAHREN