BAUPRODUKTEGESETZ NEU!
Durch die neue Regelung zur Kennzeichnung und Zertifizierung von Brandschutz-Aussentüren entsteht für Sie ein Mehraufwand. Deshalb möchten wir Sie bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen, um Ihren Aufwand gering zu halten.
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Wann erfolgt die Änderung? Das neue Bauproduktegesetz gilt ab 1.11.2019
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Wer muss es anwenden? Hersteller, Verarbeiter und Inverkehrbringer von Aussentüren mit Brandschutz
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Was ändert sich? Der Zertifizierungs- und Dokumentations- aufwand bei Aussentüren mit Brandschutz